Zu Beginn führen wir ein vertrauliches Erstgespräch, in dem wir uns kennenlernen und dein Anliegen besprechen. Gemeinsam klären wir, welche Ziele du – und ggf. deine Bezugspersonen – mit der Therapie verfolgst. Ich erläutere dir dabei meine therapeutische Vorgehensweise sowie den weiteren Ablauf.
In den darauffolgenden Sitzungen beginnt die Phase der Diagnostik und Therapie.
Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Um einen bestmöglichen Fortschritt zu erzielen, ist eine wöchentliche Frequenz der Sitzungen empfehlenswert. Je nach Alter und Bedarf werden auch begleitende Gespräche mit Bezugspersonen regelmäßig eingeplant.
Die Gesamtdauer der Therapie richtet sich nach der Art der Problematik oder Diagnose. Kurzzeittherapien umfassen in der Regel etwa 10 bis 25 Sitzungen, während Langzeittherapien meist zwischen 45 und 90 Sitzungen in Anspruch nehmen. Entscheidend ist dabei, dass sich die Therapiedauer an einer spürbaren Verbesserung des psychischen Wohlbefindens orientiert.
Der Beginn oder die Fortsetzung einer Therapie erfolgt erst nach geklärter Kostenübernahme. Die Abrechnung wird monatlich erstellt. Unabhängig davon, ob und in welchem Umfang eine Erstattung durch Dritte (z. B. private Krankenversicherung oder Beihilfe) erfolgt, ist der Rechnungsempfänger für die fristgerechte Begleichung des vollständigen Rechnungsbetrags verantwortlich. Die Honorare richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Zum 1. Juli 2024 haben sich die Bundespsychotherapeutenkammer, die Bundesärztekammer, die Beihilfeträger von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie der Verband der Privaten Krankenversicherung auf neue Abrechnungsempfehlungen für psychotherapeutische Leistungen im Rahmen der Privatversicherung verständigt.
Das Honorar für...
(GOP-Ziffer 812a; 861; 801a) – je nach Therapierahmen (Akut-, Kurzzeit-, Langzeittherapie) bzw. Sitzungsform (psychotherapeutische Sprechstunde, Probatorik, Akut-, Kurzzeit-, Langzeittherapie).
*Selbstzahler entrichten einen Durchschnittssatz von 153,02€ pro Sitzung. (Mehr dazu hier)
Hinzukommen (in der Regel einmalige) Kosten beispielsweise für die Erhebung der biographischen Anamnese, für die Auswertung psychologischer Fragebögen oder falls erforderlich, für gutachterliche Therapieanträge. Alle Kosten werden nach der GOP in Rechnung gestellt und sind hier unter Patienteninformation ersichtlich.
Ausnahmezeitfenster, das heißt Termine nach 20:00h oder an Wochenenden und/oder Feiertagen werden mit 174,28 Euro (GOP 861; 3,5-facher Stundensatz 140,76 Euro plus Psychischer Befund GOP 801a 33,52 Euro) verrechnet.
Je nach individuellem Versicherungsvertrag übernehmen private Krankenversicherungen bei vorliegender Indikation die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung ganz oder teilweise.
Auch die Beihilfe beteiligt sich in der Regel anteilig an den Therapiekosten.
Bitte klären Sie unbedingt vor dem ersten Termin bzw. vor Beginn der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle die Kosten übernehmen – und ob hierfür ein vorheriger Antrag erforderlich ist.
Beachten Sie dabei, dass nicht alle Stellen bereits über die zum 1. Juli 2024 in Kraft getretenen Änderungen informiert sind. Für privat Versicherte gelten weiterhin die jeweils individuellen Tarifbedingungen. Zudem schließen manche Versicherungsverträge psychotherapeutische Leistungen aus oder erstatten nur Behandlungen durch ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
Die Beihilfe ermöglicht seit dem 1. Juli 2024 i.d.R. folgende psychotherapeutische Leistungen:
Diese Leistungen sind in der Regel nicht antrags- und genehmigungspflichtig.
Die Abrechnung der Behandlungskosten erfolgt direkt mit Ihnen.
Die Berechnung des Honorars basiert auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie den neuen Abrechnungsempfehlungen, die seit dem 01.07.2024 gelten.
Diese Empfehlungen wurden gemeinsam von der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung sowie den Beihilfestellen von Bund und Ländern (mit Ausnahmen) verabschiedet.
Als Selbstzahler*in haben Sie den Vorteil, dass die psychotherapeutischen Sitzungen nicht in der offiziellen Krankenakte des Kindes erscheinen. Auch kann Ihr Kind ohne Stundenbegrenzung die Therapie in Anspruch nehmen.
Bei Selbstzahlern wird jede Sitzung mit einem Honorar von 153,02 Euro in Rechnung gestellt
(GOP 861; 3,5-facher Stundensatz).
Grundlage für das Honorar stellen die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapie, siehe Link) sowie die seit dem 01.07.2024 geltenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbands der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen dar.
Sie können das Sitzungshonorar zum vereinbarten Termin in bar begleichen oder anschließend überweisen.
Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Das bedeutet, dass eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse nur in Ausnahmefällen möglich ist – nämlich dann, wenn dringend eine Therapie notwendig ist und innerhalb von sechs Wochen kein freier Termin bei einem kassenzugelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gefunden werden kann.
Damit wir in einem solchen Fall eine Kostenerstattung bei der Krankenkasse Ihres Kindes beantragen können, erkundigen Sie sich nach den benötigten Formularen und Nachweisen. Typischerweise sind folgende Schritte vor dem Erstgespräch erforderlich.
Nur mit diesen Unterlagen können wir ein Kostenerstattungsverfahren bei der gesetzlichen Krankenkasse einleiten!
1. Nachweis über die vergebliche Suche nach einem Therapieplatz
Bitte bemühen Sie sich zunächst aktiv um einen Platz bei einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit Kassenzulassung.
Adressen finden Sie z. B. über KVB.
Falls Sie keinen passenden Therapieplatz finden, benötigen wir eine dokumentierte Liste mit Absagen. Diese sollte folgende Informationen enthalten:
Die genaue Anzahl der benötigten Absagen erfragen Sie bitte direkt bei der Krankenkasse Ihres Kindes.
2. Termin bei der Psychotherapeutischen Sprechstunde vereinbaren
Bitte wenden Sie sich an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns– telefonisch unter 116117.
Dort wird man Ihnen einen Termin zur psychotherapeutischen Sprechstunde vermitteln. Sollte ein Therapeut die Dringlichkeit bestätigen, erhalten Sie ein Formular (PTV11). Wichtig:
Die Berechnung des Honorars basiert auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie den neuen Abrechnungsempfehlungen, die seit dem 01.07.2024 gelten.
Diese Empfehlungen wurden gemeinsam von der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung sowie den Beihilfestellen von Bund und Ländern (mit Ausnahmen) verabschiedet.
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